Stubentiger oder Straßenkater

Katze die über einen Zaun klettert

Katzen streifen gerne in ihrer Nachbarschaft umher. Ob es sich dabei um Nachbars Katze oder einen räudigen Straßenkater handelt, in jedem Fall gilt: Bitte nicht füttern. Im Notfall steht die Tierhilfe mit Rat und Tat zur Seite.

Katzen sind Jäger und es liegt in ihrer Natur, in ihrem weitläufigen Revier herumzustreifen. Dort beobachten sie, liegen auf der Lauer, jagen Kleintiere und machen hin und wieder durch lautes Miauen auf sich aufmerksam. Auch Revierkämpfe können vorkommen, bei denen die lieben Samtpfoten ihre Krallen ausfahren und die Auseinandersetzung mit lautem und seltsam anmutendem Geschrei begleiten. Durch Bisse und Kratzer können Bakterien und Krankheiten übertragen werden, deshalb sollte man keinesfalls mit bloßen Händen versuchen, die Kratzbürsten zu trennen.

Bei ihren Streifzügen kommen Katzen auch gerne in die benachbarten Gärten miauen und schmeicheln den Menschen in ihrem Revier. Oft entsteht dadurch der Eindruck, dass die Samtpfote kein Zuhause hat und an Hunger leidet. So mancher lässt sich dann hinreißen die Katze zu füttern. Durch die fremde Fütterung kann es passieren, dass die Katze ihr eigentliches Zuhause verlässt und dort schmerzlich vermisst wird. Manche haben eine Futterunverträglichkeit und bekommen Spezialfutter. Man tut ihnen nichts Gutes, wenn man etwas füttert, was sie nicht vertragen bzw. kann es bei zu vielen Futtergebern auch zu Übergewicht und den daraus resultierenden Gesundheitsproblemen führen.

Eine herrenlose Katze erkennt man am ungepflegten Fell, abgemagertem Aussehen, deutlich sichtbaren Spuren von Parasitenbefall, aufgekratzten Ohren und Wunden am Kopf bei starkem Flohbefall, Blähbauch durch Würmer oder älteren Verletzungen. Wenn man so ein Tier sieht, sollte man dies umgehend bei der Tierhilfe Klosterneuburg melden. Da verwilderte Tiere sich möglicherweise  zur Wehr setzen und beißen und kratzen, sollte man Einfangversuche besser unterlassen.  

Die Tierhilfe darf nur freilaufende Katzen mitnehmen, die in einer Notsituation sind. Hat die Katze einen Besitzer und wird grundlos eingefangen, macht man sich des Diebstahls strafbar.


Noch ein wichtiger Hinweis: Wer herrenlose, verwahrloste Katzen länger füttert, übernimmt lt. Tierschutzgesetz die Verantwortung für das Tier. Das heißt, dass die Katze weiterhin auch tierärztlich versorgt sowie für eine Kastration gesorgt werden muss.


Wichtig für Katzenbesitzer:

  • In Österreich besteht für Freigänger Kastrationspflicht. Kommt man dem nicht nach, macht man sich strafbar.
    Tiere chippen: so können vermisste Tiere schnell zugeordnet und zum Besitzer zurückgebracht werden.



Kontakt zur Tierhilfe Klosterneuburg: Tel. 0664 / 380 88 55


20.04.2021

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