Flachdachbegrünung zur Klimawandelanpassung

Succulenten

Der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Klosterneuburg regelt unter anderem, dass Flachdächer mit einer Neigung von weniger als 5 Grad bei Neu- und Zubauten von Gebäuden auf Grundstücken im Wohnbauland sowie im Betriebsgebiet zumindest extensiv begrünt werden müssen. Bereits bestehende bewilligte Bauwerke sind von der Festlegung nicht betroffen. Die gängigen Normen (insbesondere ÖNORM L 1131 und ÖNORM L 1136) sind einzuhalten.

Besonders in den Sommermonaten steigen die Temperaturen in städtischen Bereichen stärker als in ländlichen mit mehr Vegetation. Diesen Effekt bezeichnet man als urbanen Hitzeinseleffekt (Urban Heat Island Effect). Er entsteht durch die Beschaffenheit und Anordnung von Gebäuden, die fehlende Begrünung und reduzierte Belüftung wodurch die wärmeabsorbierenden Eigenschaften von städtischen Baumaterialien verstärkt werden.
 
Dachbegrünungen erhitzen bei Sonneneinstrahlung deutlich weniger, wodurch die wärmeabstrahlende Wirkung merkbar reduziert wird. Je nach Ausführung speichern begrünte Dächer mehr oder weniger Regenwasser (Retentionseffekt). Durch Verdunstung des gespeicherten Wassers kommt es zu einem zusätzlichen kühlenden Effekt. Außerdem entlasten Dachbegrünungen die Abwasserinfrastruktur bei Starkregenereignissen, da diese den Überlauf des Regenwassers in den Kanal verzögern.

Auch eine Kombination von Begrünung und Photovoltaik ist kein Widerspruch. Aufgrund der teilweisen Verschattung durch die Solarpaneele ist eine vielfältigere Pflanzengesellschaft möglich, was zu einer höheren Biodiversität führt. Der kühlende Effekt der Begrünung erhöht außerdem den Wirkungsgrad der Photovoltaikanlage.

Die Kombination mit Photovoltaik-Anlagen ist also zulässig, darf jedoch, mit Ausnahme technischer Erfordernisse, nicht zur Reduktion von begrünten Flächen führen.

Weitere Maßnahmen zur Bauwerksbegrünung sind derzeit in Planung und im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes 01/2024 sind auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg zu finden.  


gruendaecher-leitfaden_2_.pdf (14.25 MB)


17.05.2023

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