ParteienverkehrszeitenFür telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 2243 444-0 während der Parteienverkehrszeiten zur Verfügung. Für persönliche Vorsprachen, unter Einhaltung der besonderen Bedingungen gemäß § 3 dieser Verordnung, und für telefonische Anbringen gelten grundsätzlich nachstehende Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung
Davon abweichend sind für folgende Dienststellen die Zeiten für den Parteienverkehr ausschließlich wie folgt festgelegt: Baubehörde, Stadtplanung: Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Die Amtskassa bleibt grundsätzlich für den Parteienverkehr geschlossen. Sie steht nur für Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit vorab vereinbarten persönlichen Vorsprachen der Bürger bei den Dienststellen zur Verfügung. Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Kein Parteienverkehr findet an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember statt.
Besondere Bedingungen für die persönliche Entgegennahme von schriftlichen Eingaben und den persönlichen Parteienverkehr. Zum Schutz der Bürger und der Mitarbeiter der Stadtgemeinde Klosterneuburg ist die persönliche Abgabe bzw. Entgegennahme von schriftlichen Eingaben sowie der persönliche Parteienverkehr für alle Anliegen im Rathaus und in allen Außenstellen nur dann zulässig, wenn eine vorherige Terminvereinbarung mit der betreffenden Dienststelle erfolgt ist. Es wird allen Personen, die ein Amtsgebäude betreten, empfohlen, beim Betreten die Hände zu desinfizieren und den Sicherheitsabstand zu anderen Personen einzuhalten.
AmtskassaAuch die Amtskassa ist nur für Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit vorab mit den Dienststellen vereinbarten Terminen verfügbar und ansonsten geschlossen. Sie steht nur für Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit vorab vereinbarten persönlichen Vorsprachen der Bürger bei den Dienststellen zur Verfügung.
AmtsstundenDie Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Eingaben (elektronisch oder per Post) sind grundsätzlich wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.00 Uhr Davon abweichend sind die Amtsstunden zur persönlichen Entgegennahme von schriftlichen Eingaben, unter Einhaltung der besonderen Bedingungen gemäß § 3 dieser Verordnung, ausschließlich wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Keine Amtsstunden finden an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember statt.
Rechtswirksame EinbringungFür die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gemäß§ 13 AVG 1991 sowie gemäß § 86b BAO an die Stadtgemeinde Klosterneuburg stehen für nachfolgende Einbringungsformen ausschließlich die angeführten Adressen zur Verfügung: - Post
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg - Persönliche Abgabe
Poststelle im Rathaus, 1. Stock - Elektronisch
E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at - Fax: 02243 / 444 - 296
Online-Formulare auf der Homepage: https://www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/E-Center & Formulare)
Schriftliche Anbringen, die an anderen Adressen als den oben bekanntgemachten der Stadtgemeinde Klosterneuburg eingebracht werden, haben keine Rechtswirkungen. Sie werden - allenfalls aber zeitverzögert - auf Gefahr des Einbringers (zB Verlust, Fristversäumnis) an eine der oben genannten Adressen weitergeleitet. Dies gilt insbesondere auch für E-Mails, die an die namensbezogenen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter oder an die dienststellenbezogenen E-Mail-Adressen der Stadtgemeinde Klosterneuburg gerichtet sind und für persönliche Abgaben von schriftlichen Anbringen in anderen Dienststellen als der Poststelle im Rathaus, 1. Stock.
Falls außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermittelt wird, gilt es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als entgegengenommen und bearbeitet, auch wenn es bereits vorher in den elektronischen Verfügungsbereich der Stadtgemeinde Klosterneuburg gelangt ist. Es gilt daher auch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt. Auch behördliche Entscheidungsfristen beginnen daher erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Einbringung von Rechtsmitteln. Hinweis: Die Stadtgemeinde Klosterneuburg stellt Online-Formulare zur Einbringung von schriftlichen Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle verfügbaren Online-Formulare finden Sie auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter https://www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/E-Center & Formulare).
Link zur gesamten VerordnungDie gesamte Verordnung „Amtsstunden Parteienverkehrszeiten" finden Sie auf der Amtstafel, in digitaler Form unter: www.klosterneuburg.at
– Stadtgemeinde – Aktuelles – Amtstafel
Aktuelle
Informationen auf der Webseite der Stadt, www.klosterneuburg.at, per App „Gem2Go“ oder E-Mail-Newsletter: www.klosterneuburg.at/de/Stadtgemeinde/Aktuelles/Newsletter_abonnieren
Unterscheidung Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten:Amtsstunden sind jene Zeiten, in denen schriftliche Anbringen entgegengenommen werden. Innerhalb der Zeiten des Parteienverkehrs sind dagegen nur persönliche Vorsprachen oder telefonische Anfragen möglich.
Gender-HinweisAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf der Website www.klosterneuburg.at generell auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.
Notrufnummern für KlosterneuburgDie wichtigsten Kontakte und Notrufnummern zur Stadt Klosterneuburg für den Notfall - bei Wasserschaden, Kanalgebrechen, Umweltschäden und -verschmutzung, defekten Straßenlampen und -laternen, Fragen zu Umwelt- oder Müllentsorgungsthemen, Wasseraustritt auf die Straße und allen möglichen Notfällen im öffentlichen Bereich. Wassergebrechen: Tel. 02243 / 444 - 333 Kanalgebrechen: Tel. 02243 / 444 - 333 Umwelttelefon: Umweltschäden, Verschmutzung, etc.: Tel. 02243 / 444 - 203 Defekter Lichtpunkt: Tel. 02243 / 444 - 265 (Referat IV/7 - Wirtschaftshof / Dietmar Schuster) Sperrmülltelefon: Tel. 02243 / 444 - 259 2020_Allgemeine_Brandschutzordnungder_Stadtgemeinde_Klosterneuburg (pdf 0.27 MB) |