Den NÖ Heizkostenzuschuss können Niederösterreichische Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß §239 ASVG nicht überschreiten.
Der Heizkostenzuschuss kann von Oktober bis März des Folgejahres beantragt werden.
Link zum NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss
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