Der Voranschlag bildet die Grundlage des Ausgaben- und Einnahmenvollzuges eines Jahres. Der Voranschlag wird jeweils im Herbst über mehrere Verhandlungsrunden mit Verwaltung und Politik erstellt und vor Beschlussfassung durch den Gemeinderat im Dezember zwei Wochen lang zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Einsichtnahme kann analog zum Rechnungsabschluss über die Homepage erfolgen oder persönlich in der Finanzabteilung der Stadtgemeinde nach vorheriger Ankündigung unter der Durchwahl 227. Während der Auflagefrist können Stellungnahmen zum Voranschlag an die Gemeinde unter stadtamt@klosterneuburg.at gerichtet werden.