Das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz trat mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Die Einnahmen aus der Seuchenvorsorgeabgabe sind vom Land Niederösterreich zweckgebunden zu verwenden. Die Einhebung der Landesabgabe obliegt den Gemeinden, die vom Land eine 5 %ige Abgeltung für die Durchführung erhalten. Als Basis für die Berechnung der Seuchenvorsorgeabgabe wird das Restmüllbehältervolumen herangezogen.
Die Seuchenvorsorgeabgabe wird aus ökonomischen Gründen gemeinsam mit der Abfallwirtschaftsgebühr eingehoben und quartalsweise dem Land zugeführt.
Auf der Website des Landes Niederösterreich werden die Fragen zur Seuchenvorsorgeabgabe (FAQ) beantwortet.
https://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/FAQs_zur_Seuchenvorsorgeabgabe.html