Für das Halten von Hunden wird eine Abgabe eingehoben. Die Abgabe muss für jeden Hund entrichtet werden, der im Gebiet der Stadtgemeinde Klosterneuburg gehalten wird und älter als drei Monate ist. Der Gesetzgeber schreibt die unverzügliche Anmeldung und Abmeldung von Hunden vor.
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