Fremdenverkehrsstatistik

Im Meldegesetz in Verbindung mit dem österreichischenTourismusgesetz ist die Führung der monatlichen Länderstatistik der Beherbergungsbetriebe mit Ankünften und Übernachtungen, sowie die Verarbeitung und Weitergabe der jährlichen Bettenstatistik an die Bundesanstalt Statistik Austria verankert.

Seiteninhalt teilen:

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter