Finanzbuchhaltung

In der Finanzbuchhaltung werden sämtliche Geschäftsfälle der Stadt über das Jahr buchhalterisch erfasst bzw. bewertet. Zum 31.12. werden gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 die drei Haushalte der 3-Komponenten-Rechnung der Ergebnishaushalt, der Finanzierungshaushalt und der Vermögenshaushalt erstellt und im Rechnungsabschluss dargestellt.

Rechnungsabschlüsse

Im Sinne der Betriebsbuchhaltung wird für Teilleistungsbereiche der Stadtgemeinde eine Kostenrechnung geführt. 

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