Auskunftsbegehren nach dem NÖ Auskunftsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz

Auskunftsbegehren nach dem Auskunftsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz werden zentral
in der Abteilungsleitung entsprechend den gesetzlichen Fristen und Bestimmungen bearbeitet und die Beantwortung durch den Bürgermeister oder den Stadtamtsdirektor in Abstimmung mit den Fachdienststellen vorbereitet.

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