Beschwerden an die Volksanwaltschaft und die Aufsichtsbehörden

Beschwerden an die Volksanwaltschaft und an die Aufsichtsbehörden werden zentral  in der Abteilungsleitung  entsprechend den gesetzten Fristen bearbeitet und die Beantwortung durch den
Bürgermeister in Abstimmung mit den Fachdienststellen vorbereitet.


Die Volksanwaltschaft steht zur Seite, wenn man sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlt. Sie ist auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig.

Seiteninhalt teilen:

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter