AVG

Diese Abkürzung steht für das „Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz“. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1991. Das Gesetz regelt u.a. die Zuständigkeit von Behörden, den Parteienverkehr, das Ermittlungsverfahren und Bescheide.

Der gesamte Gesetzestext findet sich hier.

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Deutschkurse für Ukrainer

Bereits etwa 500 Flüchtlinge aus der Ukraine sind in Klosterneuburg untergebracht. Sie werden zumeist...

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