Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und behandeln diese ordentlich und gewissenhaft. Bitte melden Sie sich daher für einen Termin im Rathaus telefonisch an. So können alle notwendigen Unterlagen vorbereitet werden und Ihr Aufenthalt im Rathaus Klosterneuburg möglichst effizient gestaltet werden.
ParteienverkehrszeitenTerminvereinbarung nur während der Parteienverkehrszeiten Montag – Freitag 08.00 – 12.00
Amtsstunden für schriftliche Eingabenpersönliche Abgabe: Montag – Freitag 08.00 – 12.00 schriftlich (elektr. oder per Post): Montag – Freitag 07.00 - 18.00
Unterscheidung Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten:Amtsstunden sind jene Zeiten, in denen schriftliche Anbringen entgegengenommen werden. Innerhalb der Zeiten des Parteienverkehrs sind dagegen nur persönliche Vorsprachen oder telefonische Anfragen möglich.
Kontakt02243 / 444 - 0 stadtamt@klosterneuburg.at
Rechtswirksame EinbringungFür die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gemäߧ 13 AVG 1991 sowie gemäß § 86b BAO an die Stadtgemeinde Klosterneuburg stehen für nachfolgende Einbringungsformen ausschließlich die angeführten Adressen zur Verfügung: - Post
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg - Persönliche Abgabe
Poststelle im Rathaus, 1. Stock - Elektronisch
E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at - Fax: 02243 / 444 - 296
Online-Formulare auf der Homepage: https://www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/E-Center & Formulare)
Schriftliche Anbringen, die an anderen Adressen als den oben bekanntgemachten der Stadtgemeinde Klosterneuburg eingebracht werden, haben keine Rechtswirkungen. Sie werden - allenfalls aber zeitverzögert - auf Gefahr des Einbringers (zB Verlust, Fristversäumnis) an eine der oben genannten Adressen weitergeleitet. Dies gilt insbesondere auch für E-Mails, die an die namensbezogenen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter oder an die dienststellenbezogenen E-Mail-Adressen der Stadtgemeinde Klosterneuburg gerichtet sind und für persönliche Abgaben von schriftlichen Anbringen in anderen Dienststellen als der Poststelle im Rathaus, 1. Stock. Falls außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermittelt wird, gilt es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als entgegengenommen und bearbeitet, auch wenn es bereits vorher in den elektronischen Verfügungsbereich der Stadtgemeinde Klosterneuburg gelangt ist. Es gilt daher auch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt. Auch behördliche Entscheidungsfristen beginnen daher erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Einbringung von Rechtsmitteln. Hinweis: Die Stadtgemeinde Klosterneuburg stellt Online-Formulare zur Einbringung von schriftlichen Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle verfügbaren Online-Formulare finden Sie auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter https://www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/E-Center & Formulare).
Link zur gesamten VerordnungDie gesamte Verordnung „Amtsstunden Parteienverkehrszeiten" finden Sie auf der Amtstafel, in digitaler Form unter: www.klosterneuburg.at
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Aktuelle
Informationen auf der Webseite der Stadt, www.klosterneuburg.at, per App „Gem2Go“ oder E-Mail-Newsletter: www.klosterneuburg.at/de/Stadtgemeinde/Aktuelles/Newsletter_abonnieren
Gender-HinweisAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf der Website www.klosterneuburg.at generell auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.
Notrufnummern für KlosterneuburgDie wichtigsten Kontakte und Notrufnummern zur Stadt Klosterneuburg für den Notfall - bei Wasserschaden, Kanalgebrechen, Umweltschäden und -verschmutzung, defekten Straßenlampen und -laternen, Fragen zu Umwelt- oder Müllentsorgungsthemen, Wasseraustritt auf die Straße und allen möglichen Notfällen im öffentlichen Bereich. Wassergebrechen: Tel. 02243 / 444 - 333 Kanalgebrechen: Tel. 02243 / 444 - 333 Umwelttelefon: Umweltschäden, Verschmutzung, etc.: Tel. 02243 / 444 - 203 Defekter Lichtpunkt: Tel. 02243 / 444 - 265 (Referat IV/7 - Wirtschaftshof / Dietmar Schuster) Sperrmülltelefon: Tel. 02243 / 444 - 259 2020_Allgemeine_Brandschutzordnungder_Stadtgemeinde_Klosterneuburg (pdf 0.27 MB) |