Private Hausbrunnenanlagen: Initiative mit Land NÖ

brunnenwasser

In Zusammenarbeit mit der Trinkwasseraufsicht des Landes Niederösterreich wurde die Initiative „Hausbrunnenanlage und öffentliche Wasserversorgung“ gestartet. Absperrventile, Rückflussverhinderer oder Rohrtrenner stellen KEINE sichere Trennung zwischen dem Brunnenwassersystem und dem Ortswassersystem dar. Nur eine vollständige Trennung der Rohrleitungssysteme garantiert ausreichenden Schutz vor einer möglichen Rückverkeimung.

Im November des vergangenen Jahrs wurde eine bakteriologische Verunreinigung des Trinkwassers in Weidlingbach festgestellt. Nach zehn Tagen konnte Entwarnung gegeben werden. Die Trinkwasserqualität war wiederhergestellt, das Wasser uneingeschränkt genießbar. Wahrscheinliche Ursache für die Verunreinigung war eine direkte Verbindung einer Hausbrunnenanlage mit einer Hausinstallation, welche an die öffentliche Wasserversorgung angebunden ist. So können Verunreinigungen in das öffentliche Versorgungsnetz geraten, denn das Brunnenwasser weist häufig Verkeimungen auf.

Seit der Errichtung der zentralen Wasserversorgung im Jahr 1929 ist das Wasserleitungsnetz kontinuierlich gewachsen. Waren es zu Beginn ca. 50 Kilometer Wasserleitungsnetz so sind es heute ca. 280 Kilometer. Bevor jedoch das gesamte Bauland durch die öffentliche Wasserversorgung erschlossen werden konnte, versorgte sich die Bevölkerung mit Hausbrunnenanlagen. Es gibt keine exakten Daten darüber, wie viele Hausbrunnenanlagen noch in Betrieb sind, da diese Anlagen keiner wasserrechtlichen Bewilligung unterliegen. Daher bittet die Wasserversorgung die Bevölkerung hier um Achtsamkeit und Mithilfe.

Bei Fragen, ob und wie ihr Hausbrunnen mit der Hausinstallation verbunden sein könnte, stehen die Mitarbeiter der Wasserversorgung gerne und kostenlos zur Verfügung. Terminvereinbarung schriftlich per Mail unter wasser@klosterneuburg.at oder Tel. (+43) 2243 / 444 - 263.

07.02.2025

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