Kontakt

Kontaktdaten von Stadtamt Klosterneuburg
AnschriftStadtamt Klosterneuburg
Rathausplatz 1
3400 Klosterneuburg
Telefon+43 2243 444 0
Faxnummer+43 2243 444 296
Webhttp://www.klosterneuburg.at
E-Mail-Adressestadtamt@klosterneuburg.at
Weitere Informationen


Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und behandeln diese ordentlich und gewissenhaft. Bitte melden Sie sich daher für einen Termin im Rathaus telefonisch an. So können alle notwendigen Unterlagen vorbereitet werden und Ihr Aufenthalt im Rathaus Klosterneuburg möglichst effizient gestaltet werden.

Kontakt

+43 2243  444 - 0

stadtamt@klosterneuburg.at


1. Amtsstunden

Die Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Eingaben elektronisch oder per Post werden
grundsätzlich wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 7:30 - 16:00 Uhr

Davon abweichend werden die Amtsstunden zur persönlichen Entgegennahme von schriftlichen Eingaben,
unter Einhaltung der besonderen Bedingungen gemäß Punkt 3 dieser Kundmachung, ausschließlich
wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr


Davon abweichend werden die Amtsstunden in Zusammenhang mit Trauungen, ausschließlich wie
folgt festgelegt: Montag bis Donnerstag von 9:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr

Keine Amtsstunden finden an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 15. November, am 24. Dezember und
am 31. Dezember statt.


2. Parteienverkehrszeiten

Die Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Eingaben elektronisch oder per Post werden
grundsätzlich wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 7:30 - 16:00 Uhr

Davon abweichend werden die Amtsstunden zur persönlichen Entgegennahme von schriftlichen Eingaben,
unter Einhaltung der besonderen Bedingungen gemäß Punkt 3 dieser Kundmachung, ausschließlich
wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr


Davon abweichend werden die Amtsstunden in Zusammenhang mit Trauungen, ausschließlich wie
folgt festgelegt: Montag bis Donnerstag von 9:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr

Keine Amtsstunden finden an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 15. November, am 24. Dezember und
am 31. Dezember statt.


3. Besondere Bedingungen

für die persönliche Entgegennahme von schriftlichen Eingaben und den persönlichen Parteienverkehr 

Zum Schutz der Bürger und der Mitarbeiter der Stadtgemeinde Klosterneuburg ist die persönliche
Abgabe bzw Entgegennahme von schriftlichen Eingaben sowie der persönliche Parteienverkehr für
alle Anliegen im Rathaus und in allen Außenstellen nur dann zulässig, wenn eine vorherige Terminvereinbarung mit der betreffenden Dienststelle erfolgt ist. Es wird allen Personen, die ein Amtsgebäude betreten, empfohlen, beim Betreten die Hände zu desinfizieren
und den Siche rhe itsa bsta nd zu anderen Personen einzuhalten.


4. Rechtswirksame Einbringung

Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gemäß§ 13 AVG 1991 sowie gemäß § 86b BAO an die Stadtgemeinde Klosterneuburg stehen für nachfolgende Einbringungsformen ausschließlich die angeführten Adressen zur Verfügung:

  • Post
    Stadtgemeinde Klosterneuburg, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg
  • Persönliche Abgabe
    Poststelle im Rathaus, 1. Stock
  • Elektronisch
    E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at
  • Fax: +43 2243  444 - 296
    Online-Formulare auf der Website: www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/Formulare & Förderungen)

Schriftliche Anbringen, die an anderen Adressen als den oben bekanntgemachten der Stadtgemeinde Klosterneuburg eingebracht werden, haben keine Rechtswirkungen. Sie werden - allenfalls aber zeitverzögert - auf Gefahr des Einbringers (zB Verlust, Fristversäumnis) an eine der oben genannten Adressen weitergeleitet. Dies gilt insbesondere auch für E-Mails, die an die namensbezogenen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter oder an die dienststellenbezogenen E-Mail-Adressen der Stadtgemeinde Klosterneuburg gerichtet sind und für persönliche Abgaben von schriftlichen Anbringen in anderen Dienststellen als der Poststelle im Rathaus, 1. Stock.

Falls außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermittelt wird, gilt es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als entgegengenommen und bearbeitet, auch wenn es bereits vorher in den elektronischen Verfügungsbereich der Stadtgemeinde Klosterneuburg gelangt ist. Es gilt daher auch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt. Auch behördliche Entscheidungsfristen beginnen daher erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Einbringung von Rechtsmitteln.


Hinweis:
Die Stadtgemeinde Klosterneuburg stellt Online-Formulare zur Einbringung von schriftlichen Anträgen
zur Verfügung. Eine Übersicht über alle verfügbaren Online-Formulare finden Sie auf der Website
der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter Formularcenter.


lnformationsfreiheitsgesetz (tFG):
Ab dem 1.9.2025 kann ein lnformationsbegehren gemäß Art 22a BVG iVm § 7 IFG an die Stadtgemeinde
Klosterneuburg gestellt werden. Für die Antragstellung stellt die Stadtgemeinde Klosterneuburg
weitere zwei Online-Formulare auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg im Formularcenter
zur Verfügung


Link zur gesamten Verordnung

Die gesamte Verordnung „Amtsstunden Parteienverkehrszeiten" finden Sie auf der Amtstafel, in digitaler Form unter:
www.klosterneuburg.at– Stadtgemeinde – Aktuelles – Amtstafel



Aktuelle Informationen 

Webseite der Stadt www.klosterneuburg.at 
App „Gem2Go“ www.gem2go.at/klosterneuburg
E-Mail-Newsletter www.klosterneuburg.at/de/Stadtgemeinde/Aktuelles/Newsletter_abonnieren


Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf der Website www.klosterneuburg.at generell auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.


Notrufnummern für Klosterneuburg

Die wichtigsten Kontakte und Notrufnummern zur Stadt Klosterneuburg für den Notfall - bei Wasserschaden, Kanalgebrechen, Umweltschäden und -verschmutzung, defekten Straßenlampen und -laternen, Fragen zu Umwelt- oder Müllentsorgungsthemen, Wasseraustritt auf die Straße und allen möglichen Notfällen im öffentlichen Bereich. 

 

Wassergebrechen:

Tel. +43 2243 444 - 333

Kanalgebrechen:

Tel. +43 2243 444 - 333

Umwelttelefon:

Umweltschäden, Verschmutzung, etc.: Tel. +43 2243 444 - 203

Defekter Lichtpunkt:

Tel. +43 2243 444 - 265 (Referat IV/7 - Wirtschaftshof / Dietmar Schuster)

Sperrmülltelefon:

Tel. +43 2243 444 - 259

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