Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und behandeln diese ordentlich und gewissenhaft. Bitte melden Sie sich daher für einen Termin im Rathaus telefonisch an. So können alle notwendigen Unterlagen vorbereitet werden und Ihr Aufenthalt im Rathaus Klosterneuburg möglichst effizient gestaltet werden. Kontakt+43 2243 444 - 0 stadtamt@klosterneuburg.at
1. AmtsstundenDie Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Eingaben elektronisch oder per Post werden grundsätzlich wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 7:30 - 16:00 Uhr Davon abweichend werden die Amtsstunden zur persönlichen Entgegennahme von schriftlichen Eingaben, unter Einhaltung der besonderen Bedingungen gemäß Punkt 3 dieser Kundmachung, ausschließlich wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr Davon abweichend werden die Amtsstunden in Zusammenhang mit Trauungen, ausschließlich wie folgt festgelegt: Montag bis Donnerstag von 9:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr
Keine Amtsstunden finden an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember statt.
2. ParteienverkehrszeitenDie Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Eingaben elektronisch oder per Post werden grundsätzlich wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 7:30 - 16:00 Uhr Davon abweichend werden die Amtsstunden zur persönlichen Entgegennahme von schriftlichen Eingaben, unter Einhaltung der besonderen Bedingungen gemäß Punkt 3 dieser Kundmachung, ausschließlich wie folgt festgelegt: Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr Davon abweichend werden die Amtsstunden in Zusammenhang mit Trauungen, ausschließlich wie folgt festgelegt: Montag bis Donnerstag von 9:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr
Keine Amtsstunden finden an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember statt.
3. Besondere Bedingungenfür die persönliche Entgegennahme von schriftlichen Eingaben und den persönlichen Parteienverkehr Zum Schutz der Bürger und der Mitarbeiter der Stadtgemeinde Klosterneuburg ist die persönliche Abgabe bzw Entgegennahme von schriftlichen Eingaben sowie der persönliche Parteienverkehr für alle Anliegen im Rathaus und in allen Außenstellen nur dann zulässig, wenn eine vorherige Terminvereinbarung mit der betreffenden Dienststelle erfolgt ist. Es wird allen Personen, die ein Amtsgebäude betreten, empfohlen, beim Betreten die Hände zu desinfizieren und den Siche rhe itsa bsta nd zu anderen Personen einzuhalten.
4. Rechtswirksame EinbringungFür die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gemäß§ 13 AVG 1991 sowie gemäß § 86b BAO an die Stadtgemeinde Klosterneuburg stehen für nachfolgende Einbringungsformen ausschließlich die angeführten Adressen zur Verfügung: - Post
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg - Persönliche Abgabe
Poststelle im Rathaus, 1. Stock - Elektronisch
E-Mail: stadtamt@klosterneuburg.at - Fax: +43 2243 444 - 296
Online-Formulare auf der Website: www.klosterneuburg.at (Bürgerservice/Formulare & Förderungen)
Schriftliche Anbringen, die an anderen Adressen als den oben bekanntgemachten der Stadtgemeinde Klosterneuburg eingebracht werden, haben keine Rechtswirkungen. Sie werden - allenfalls aber zeitverzögert - auf Gefahr des Einbringers (zB Verlust, Fristversäumnis) an eine der oben genannten Adressen weitergeleitet. Dies gilt insbesondere auch für E-Mails, die an die namensbezogenen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter oder an die dienststellenbezogenen E-Mail-Adressen der Stadtgemeinde Klosterneuburg gerichtet sind und für persönliche Abgaben von schriftlichen Anbringen in anderen Dienststellen als der Poststelle im Rathaus, 1. Stock. Falls außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermittelt wird, gilt es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als entgegengenommen und bearbeitet, auch wenn es bereits vorher in den elektronischen Verfügungsbereich der Stadtgemeinde Klosterneuburg gelangt ist. Es gilt daher auch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt. Auch behördliche Entscheidungsfristen beginnen daher erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Einbringung von Rechtsmitteln.
Hinweis: Die Stadtgemeinde Klosterneuburg stellt Online-Formulare zur Einbringung von schriftlichen Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle verfügbaren Online-Formulare finden Sie auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter Formularcenter.
lnformationsfreiheitsgesetz (tFG): Ab dem 1.9.2025 kann ein lnformationsbegehren gemäß Art 22a BVG iVm § 7 IFG an die Stadtgemeinde Klosterneuburg gestellt werden. Für die Antragstellung stellt die Stadtgemeinde Klosterneuburg weitere zwei Online-Formulare auf der Website der Stadtgemeinde Klosterneuburg im Formularcenter zur Verfügung
Link zur gesamten VerordnungDie gesamte Verordnung „Amtsstunden Parteienverkehrszeiten" finden Sie auf der Amtstafel, in digitaler Form unter: www.klosterneuburg.at– Stadtgemeinde – Aktuelles – Amtstafel
Aktuelle Informationen
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Notrufnummern für KlosterneuburgDie wichtigsten Kontakte und Notrufnummern zur Stadt Klosterneuburg für den Notfall - bei Wasserschaden, Kanalgebrechen, Umweltschäden und -verschmutzung, defekten Straßenlampen und -laternen, Fragen zu Umwelt- oder Müllentsorgungsthemen, Wasseraustritt auf die Straße und allen möglichen Notfällen im öffentlichen Bereich. Wassergebrechen: Tel. +43 2243 444 - 333 Kanalgebrechen: Tel. +43 2243 444 - 333 Umwelttelefon: Umweltschäden, Verschmutzung, etc.: Tel. +43 2243 444 - 203 Defekter Lichtpunkt: Tel. +43 2243 444 - 265 (Referat IV/7 - Wirtschaftshof / Dietmar Schuster) Sperrmülltelefon: Tel. +43 2243 444 - 259 |