Sozialfonds
Personen (Kinder, Familien mit Kindern und/oder Familien und Personen), die in eine finanzielle Notlage geraten sind, können über den Sozialfonds der Stadtgemeinde Klosterneuburg um eine finanzielle Unterstützung zur Behebung ihrer Notlage (zB. Deckung von Grundbedürfnissen, Lebensmittel, Kleidung etc.) ansuchen.
Hierfür ist ein schriftliches Ansuchen an das Sozialamt der Stadtgemeinde Klosterneuburg zu richten. Das Schreiben hat die persönlichen Daten des Antragsstellers (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Kontodaten) sowie eine kurze Darstellung der Notsituation zu beinhalten. Belege, Rechnunge etc. sind nicht beizulegen. Es kann auch das u.a. Formular verwendet werden.
Der Bürgermeister entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung aus dem Sozialfonds gewährt wird. Zuschüsse über € 500,- müssen vom Gemeinderat beschlossen werden.
Formular: Ansuchen Sozialfonds
Energiekostenzuschuss
Antrag Energiekostenzuschuss
Energiekostenzuschuss Richtlinien
Wohnbeihilfe
Wohnbeihilfe
Sonstige Sozialleistungen
Gutschein für Neugeborene mit Hauptwohnsitz in Klosterneuburg
Kulturpass
Sozialmaßnahmen für Familien
Kontakt
Zuständig ist das Sozialamt der Stadtgemeinde, Heisslergasse 5, Tel. 02243 / 444-224, E-Mail sozialamt@klosterneuburg.at
Termine für persönliche Vorsprachen nur gegen telefonische Voranmeldung!
Lions Club Klosterneuburg Babenberg
Der Lions Club steht mit finanziellen Unterstützungen weiterhin zur Verfügung. klosterneuburg@lions.charity; web: lions.charity/
Alle Formulare sind im Formularcenter unter Bürgerservice – Formularcenter – Soziales zu finden!