Meldezettel

Für den Inhalt des Meldezettels ist die meldepflichtige Person verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der Meldezettel größtenteils von der Vermieterin bzw. dem Vermieter ausgefüllt wird. Die Meldung eines neuen Wohnsitzes muss in den ersten drei Tagen nach dem Einziehen erfolgen. Zur Anmeldung im Melderegister werden die folgenden Dokumente benötigt:

  • Urkunden, aus denen die Identität hervorgehen (Lichtbildausweis plus Geburtsurkunde, wenn ein Namenswechsel durch eine Heirat stattfand)
  • Ggf. Bestätigung der Vermieterin bzw. des Vermieters

Die Meldung eines neuen Wohnsitzes kann mittlerweile auch online erfolgen. Dazu müssen nur folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Volljährigkeit
  • Bisheriger Hauptwohnsitz in Österreich und österreichische Staatsbürgerschaft
  • Handy-Signatur

Was geschieht bei der Aufgabe eines Wohnsitzes?

Eine Abmeldung muss ebenfalls bei der entsprechenden Behörde angezeigt werden. Das Zeitfenster für die Abmeldung beginnt drei Tage vor Auszug und endet drei Tage nach Auszug.

Aktuelles

Schriftzug: Hilfe für die Ukraine mit blau/gelbem Hintergrund

Ukraine Hilfe

Informationen für ukrainische Flüchtlinge Bundesministerium für Inneres - alle wichtigen Informationen...

formular

Melde- und Abmeldepflicht

Hinweis für ukrainische Flüchtlinge und deren Unterkunftgeber: In Österreich gilt die Meldepflicht. Innerhalb...

weitere Beiträge

Seiteninhalt teilen:

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter