Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht ist das Recht der Wahlberechtigten, zu wählen. Aktiv wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger, wenn sie nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und ein bestimmtes Alter erreicht haben:
Bundespräsidentenwahlen
Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag
Nationalratswahlen
Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag
Landtagswahlen
Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen
Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag
Für nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich besteht die Möglichkeit, an Gemeinderatswahlen teilzunehmen.
Europawahlen
Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag, wenn die Person am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt wird Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich haben das Recht, wahlweise entweder die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftsmitgliedstaates zu wählen.
Nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein kann am Wahltag in dem jeweils zuständigen Wahllokal die Stimmabgabe erfolgen. In Österreich besteht keine Verpflichtung, an Wahlen teilzunehmen.
Mehr Informationen www.oesterreich.gv.at