Schadensmeldungen - NÖ Katastrophenfonds

hochwasser

Hotline der Stadt für Schadensmeldungen / Entschädigung aus dem Katastrophenfonds: 

+43 2243 444 – 555

Besetzt Mo. bis Do., 08.00-15.00 Uhr, Fr. 08.00-12.00 Uhr
(ausgenommen Feiertage und Wochenende)

 

Schadensmeldungen für Mittel aus dem Katastrophenfonds bitte per Mail an stadtamt@klosterneuburg.at   

Antrag_Schadenserhebung_2024_240924.pdf herunterladen (0.12 MB)

Informationen des Landes NÖ zur Katastrophenbeihilfe

Richtlinie_Katastrophenschaeden.pdf herunterladen (0.31 MB)

 

Nicht gefördert wird u.a.:

  • Schäden von Dritte verursacht – z.B. Baumängel
  • Bagatellschäden (weniger als € 1.000,--)
  • Schäden an Fahrzeugen und KFZ im Privateigentum
      • Schäden an Sachwerten des gehobenen Standards wie: 
      • Pools, Schwimmteiche, Saunen, Ziergärten, Zierteiche, Skulpturen, Gemälde, Antiquitäten, Schmuck usw.
  • Schäden an Teichanlagen (nicht gewerblich)

 

Bei einem Mietverhältnis:

  • Der Gebäudeeigentümer = für Schäden am Gebäude
  • Der Mieter (bei aufrechtem Mietverhältnis und Meldung) = für Schäden am Inventar  

17.09.2024

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