Frauen in der Bildung

Frau mit Büchern in einer Bücherei

Vor dem 18. Jahrhundert war Frauen Bildungswege großteils vorenthalten. Die Ausbildungen waren nur für gehobene Bürgerinnen ermöglicht, doch auch nur mit beschränktem Bildungsweg. Später wurde es unter den bürgerlichen Schichten üblich Hauslehrer zu beschäftigen.  

1774 führte Maria Theresia die allgemeine Schulpflicht ein in getrennten Knaben und Mädchenschulen, für Frauen waren die beruflichen Werdegänge als Erzieherinnen und Hausfrauen vorgesehen. Erst im 19. Jh. wurden auch Mädchen zur Oberstufe zugelassen und konnten eine Matura ablegen. 1908 wurde jungen Frauen erstmals ermöglicht, eingeschränkt zu studieren, deren Fächer waren an Graphischen Lehr- und Versuchsanstalten zugelassen. Sowohl Knaben und Mädchen konnten in den gleichen Schulen unterrichtet werden. Seit 1919 galt für Frauen die allgemeine Zulassung für ein Studium. 

1933 gab es einen Rückschritt: Frauen durften nur in frauenspezifischen Berufen ausgebildet werden. Diese waren Friseurin, Damenschneiderin und Einzelhandelskauffrau. Auch als Bürokräfte wurden Frauen zusätzlich akzeptiert. In den 1960iger Jahren endete die rollenspezifische Ausbildung und ab 1983 waren ungefähr die Hälfte der Maturanten Frauen.

08.03.2022

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