Waldbrandverordnung in Kraft

Waldbrand

Aufgrund der derzeit herrschenden heißen Witterung ordnete die Bezirkshauptmannschaft Tulln zwecks Vorbeugung gegen Waldbrände eine Waldbrandverordnung an.

Demnach sind im Verwaltungsbezirk Tulln jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu € 7.270,- geahndet werden. 


Mehr Infos unter Naturgefahren: Waldbrand

20.06.2025

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