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Die Volksbegehren liegen im unten angeführten Zeitraum im Meldeamt zur Unterschrift auf. Ohne Terminvereinbarung.
Montag, 31. März bis Freitag 4. April von 08.00 bis 16.00 Uhr
Samstag und Sonntag geschlossen
Montag, 7. April von 08.00 bis 20.00 Uhr
Kundmachung:
Kundmachung Eintragungswoche Volksbegehren.pdf herunterladen (0.08 MB)
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