Während des Leopoldifestes werden rund um das Festgelände umfangreiche Verkehrsbeschränkungen verordnet. Die Einfahrt auf das Festgelände - auch für Liefer- und Ladetätigkeit außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten - ist nicht möglich!
Diese Änderungen werden auch mittels jeweiliger Verkehrszeichen entsprechend ausgeschildert.
Insbesondere betreffen die Einschränkungen folgende Straßenzüge:
Rathausplatz, Schießstattgasse, Ortnergasse, Heisslergasse, Pater Abel-Straße, Leopoldstraße, Kardinal Piffl-Platz, Markgasse, Marzellingasse, Hermannstraße, Franz Rumpler-Straße, Ottogasse, Albrechtsbergergasse, Burgstraße, Hundskehle, Roman Scholz-Platz, Tutzsteig, Agnesstraße, Nikolaihofgasse, Hartmanngasse, Buchberggasse, Albert Böhm-Gasse, Haseldorfergasse, Wiener Straße;
Fahrverbot gilt für den gesamten Rathausplatz und in der Leopoldstraße ab dem 12. November 2025 (ausgenommen Lieferverkehr, Schausteller und Marktfahrer).
In den umliegenden Straßenzügen ist tw. die Einfahrt verboten. So auch in der Markgasse ab dem Kardinal-Piffl-Platz (ausgenommen Anrainer), hier wird wieder ein WC-Container aufgestellt. Die Zufahrt zum gebührenpflichtigen Stiftsparkplatz ist über die Ortnergasse oder Schießstattgasse möglich.
Zur Einbahn werden u.a.: Franz Rumpler-Straße ab der Buchberggasse in Richtung Sudetendeutscher Platz, Ottogasse ab der Agnesstraße in Richtung Sudetendeutscher Platz, Nikolaihofgasse ab der Ottogasse, Hartmanngasse ab der Markgasse in Richtung Ortnergasse.
Lime-Abstellplätze werden in der Hundskehle errichtet.
Der detaillierte Bescheid mit Verkehrsbeschränkungen sowie Halte- und Parkverboten:
20251031_KLBG,_Rathausplatz,_VO_der_BH_§_44a_StVO-1.pdf herunterladen (0.16 MB)