Der Energieausweis ist wie ein Typenschein für Gebäude. Er muss auf jeden Fall bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Gebäuden (Häusern, Wohnungen, Geschäftsräumlichkeiten) vorgelegt und ausgehändigt werden.
Verpflichtender Energieausweis
Seit 1. Dezember 2012 ist das Energieausweisvorlagegesetz in Kraft getreten. Eine der darin enthaltenen Regelungen besagt, dass man das Recht auf eine Aushändigung des Energieausweises gerichtlich geltend machen kann bzw. auf Kosten der Eigentümer*innen einen Energieausweis einholen kann. Der Energieausweis muss vor Vertragsunterzeichnung vorliegen und spätestens 14 Tage nach der Unterzeichnung als Kopie übermittelt werden. Der Energieausweis darf maximal 10 Jahre alt sein.
Mehr Informationen bei der Umweltberatung unter https://www.umweltberatung.at/themen-bauen-energieausweis.
Energieausweise
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